Erdbestattung - Bestattungsangebot
Festpreispaket - Erdbestattung

Leistungen im Bestattungsangebot zur Erdbestattung enthalten:
- Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort zum beizusetzenden Friedhof
- Beratungsgespräch
- Vollholzsarg
- Kissen und Deckengarnitur
- Sterbehemd (Talar)
- Hygienische Grundversorgung des Verstorbenen inkl Einkleiden
- Formalitätenservice z.B. Besorgung der Sterbeurkunden
- Meldungen bei Renten- und Krankenkasse
- Organisation und Vorbereitung der Bestattung am Friedhof
- Organisation und Begleitung einer Trauerfeier
Gebühren und Leistungen, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. So können individuelle Gebühren anfallen wie: Gebühren für den Grabstättenerwerb, Kühlkosten, Ärztliche Kosten zur Todesbescheinigung, Trauerfloristik, Trauerredner, Notdienstgebühren. Sofern diese dem Angebot nicht enthalten sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich sein können. Im Gespräch mit Ihnen ermitteln wir die Gesamtkosten.
Im Basispaket enthalten:



Sargauswahl
Im Paketpreis enthalten und nach Ihrer Auswahl



Weitere mögliche Kosten: Fremdkosten

Im Bestattungsfall kommen viele einzelne Gewerke zusammen so ist es nicht ungewöhnlich, dass je nach Art der individuellen Entscheidungen weitere Kosten hinzukommen, diese Fremdleistungen ( Kosten durch weitere Partner) können sein:
- Besorgung von Urkunden
- evtl Kühlkosten
- Krankenhaus/ Ärztgebühren
- Notdienst bei Überführung außerhalb der regulären Dienstzeiten
- Grabkosten
Auf individuellen Wunsch:
- Trauerrede
- Trauerfloristik
- Musiker
- Trauerdrucksachen
- Anzeige in der Tageszeitung
- Steinmetzarbeiten
FAQ zur Sargbestattung
1. Was ist eine Erdbestattung und wie läuft sie in Hessen ab?
Eine Erdbestattung ist die traditionelle Form der Beisetzung, bei der die Urne oder der Sarg in einem Grab auf einem Friedhof in Hessen beigesetzt wird. Wir kümmern uns um alle organisatorischen Schritte, von der Auswahl des Friedhofs bis zur Durchführung der Trauerfeier, und sorgen für eine würdevolle Beisetzung in Ihrer Region.
2. Welche Friedhöfe in Hessen bieten Erdbestattungen an?
In Hessen gibt es zahlreiche Friedhöfe, die Erdbestattungen anbieten, z.B. in Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und anderen Städten. Unser Bestattungsinstitut arbeitet eng mit den örtlichen Friedhofsverwaltungen zusammen, um eine reibungslose Organisation zu gewährleisten.
3. Welche Kosten sind bei einer Erdbestattung in Hessen zu erwarten?
Die Kosten für eine Erdbestattung in Hessen variieren je nach Friedhof, Grabart und gewähltem Service. Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot, das alle Leistungen umfasst, inklusive Grabnutzungsgebühr, unsere Bestatterleistung können Sie transparent auf dieser Seite abrufen. Je nach individueler Situation erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
4. Wie lange ist die Nutzungsdauer eines Grabes in Hessen?
Die Nutzungsdauer variiert je nach Friedhof und Grabart, meist zwischen 15 und 40 Jahren. Nach Ablauf der Nutzungszeit kann das Grab verlängert oder umgestaltet werden. Unser Team informiert Sie über alle Details und unterstützt bei den Formalitäten.
5. Was muss bei der Organisation einer Erdbestattung in Hessen beachtet werden?
Nach einem Trauerfall kümmern wir uns um die Beantragung der Sterbeurkunde, die Anmeldung der Bestattung beim Friedhof und die Organisation der Trauerfeier. Wir sorgen für eine würdevolle Durchführung in Ihrer Nähe in Hessen.
6. Kann ich eine Erdbestattung in Hessen auch im Voraus planen?
Ja, eine Bestattungsvorsorge für eine Erdbestattung ist in Hessen möglich. Damit legen Sie Ihre Wünsche frühzeitig fest und entlasten Ihre Angehörigen. Wir bieten individuelle Vorsorgeverträge an, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
7. Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Erdbestattungen in Hessen?
In Hessen regeln die Bestattungsgesetze des Bundeslandes die Formalitäten, Fristen und Hygienevorschriften. Unser Team kennt die regionalen Vorgaben genau und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.
8. Wie kann ich die Kosten für eine Erdbestattung in Hessen finanziell absichern?
Wir arbeiten mit der Deutschen Bestattung Vorsorge Treuhand AG zusammen, um Ihre finanziellen Mittel sicher und zweckgebunden auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen. Das Geld wird erst bei Vorlage der Sterbeurkunde ausgezahlt und ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet.
9. Welche Behördengänge muss ich im Sterbefall zu erst erledigen?
Zunächst muss das zuständige Standesamt informiert werden und STerbeurkunden beantragt werden, außerdem die zuständige Friedhofsverwaltung, je nach Lebenssituation müssen Renten und Krankenkasse zeitnah informiert werden.
10. Was sind die ersten Schritte im Todesfall?
Je nach dem wo und unter welchen Umständen der Tod eintritt müssen Ärzte zur Todfeststellung und ausstellung der Sterbepapiere beauftragt werden. Sobald als Möglich muss darüber Hinaus das Bestattungsinstut zur Bergung und Überführung des Verstorbenen benachrichtigt werden.
11. Welche Unterlagen brauche ich, im Bestattungsfall?
Um Sterbeurkunden zu erhalten werden, je nach Familienstand unterschiedliche Dokumente notwendig. Ledige Personen: Geburtsurkunde und Ausweispapiere, verheiratete Personen: Heiratsurkunde, Ausweispapiere, Geschiedene Personen: Heiratsurkunde, Scheidungspapiere und Ausweispapiere, Verwitwete Personen: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Partners und Ausweispapiere.
Die Sargbestattung

Sargbestattung
Die Bestattung des Sarges ist die Traditionellste Bestattungsart und ist kulturell tief verankert. Ein geeigneter Sarg wird entsprechend ausgesucht um den natürlichen Prozessen ihren lauf zu lassen.
Viele entscheiden sich dafür eine Trauerfeier vor der Beisetzung zu vollziehen, dieses Abschiedsfest ist jedoch kein zwingendes muss. Je nach gewählter Grabart wird die Grabstelle mit einem Grabstein gekennzeichnet.
Grabarten bei einer Sargbestattung

Beisetzung auf kommunalen Friedhöfen
Wahlgrabstätten: Beinhaltet zu meist die Auswahl des Grabes durch die Angehörigen, Erstellung von individuellen Grabanlagen notwendig
Reihengrab: Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach in der nächsten verfügbaren Grabstätte und wird durch die Friedhofsverwaltung zugeordnet.